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Inhalt des Arbeitsvertrags: Kontrollieren Sie als Betriebsrat, was zulässig ist
Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage des Arbeitsverhältnisses und regelt die jeweiligen Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Rechtlich handelt es sich um einen Dienstvertrag (§§ 611 bis 630 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Das Nachweisgesetz sieht vor, dass alle wichtigen Punkte eines Arbeitsvertrags schriftlich niedergelegt werden. mehr