Betriebsrats-Sitzungen und Versammlungen während Corona
Betriebsratssitzungen können gemäß § 129 BetrVG weiterhin per Telefon- oder Videokonferenz stattfinden. Auch Betriebsversammlungen müssen nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Die letztes Jahr wegen Corona in Kraft getretene Sonderregelung gilt zunächst noch bis Juni 2021, wird aber unter Umständen noch weiter verlängert. mehr