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Betriebsratsarbeit: Freistellung ist Ihr gutes Recht
Die Arbeitsbefreiung ist eine zeitlich begrenzte Freistellung des Betriebsratsmitglieds von seiner Arbeitszeit bei Fortzahlung des Gehalts. Sie ermöglicht es, die Aufgaben als Interessenvertreter während der Arbeitszeit vollständig und sorgfältig zu erfüllen. Denn Sie sollen durch Ihre besondere Funktion im Betrieb keine Nachteile erleiden. ... mehr