Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nicht ohne Datenschutz
Im Fall von längeren krankheitsbedingten Ausfällen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen kommt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zum Tragen. Konkret ab der siebten Krankheitswoche innerhalb eines Jahres sind Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dazu verpflichtet, im Rahmen des BEM ihre Arbeitnehmer wieder in das berufliche Leben ... mehr