Betriebsrat darf scharfe Kritik an Arbeitgeber üben
Die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit gilt auch im Verhältnis zwischen den Betriebsparteien. Kritik vonseiten des Betriebsrats am Arbeitgeber ist demnach erlaubt, auch wenn sie mitunter scharf und polemisch ausfällt. mehr