
Ehrenamt Betriebsrat: Keine Nachteile, keine Vergünstigungen
Den meisten Betriebsratsmitgliedern ist klar, dass sie wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden dürfen. Daraus resultieren unter anderem der Kündigungsschutz sowie der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Ausübung der Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit. Doch vielen ist nicht bewusst, dass das Betriebsratsamt ein Ehrenamt ... mehr