BAG bestätigt: Gesamtbetriebsrat bestimmt über Softwareeinführung
Will ein Arbeitgeber für alle Betriebe seines Unternehmens eine Software einführen, die eine zentrale Kontrolle von Verhalten und Leistung der Beschäftigten zumindest ermöglicht, so bedarf es laut einem Urteil des BAG aus technischen Gründen zwingend einer betriebsübergreifenden Regelung, für die der Gesamtbetriebsrat zuständig ist. mehr