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Keine Pflicht für Arbeitgeber, Gewerkschaftsinformationen zu verschicken
Gewerkschaften haben das Recht, in Unternehmen für neue Mitglieder zu werben. Auch gestatten manche Arbeitgeber den Arbeitnehmervertretungen, sich im Intranet des Unternehmens vorzustellen. Das bedeutet aber nicht, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist, diese Informationen über die dienstlichen E-Mail-Adressen der Mitarbeiter zu verbreiten. Dazu ... mehr