Ab- und Rückmeldung ist Pflicht für freigestellte BR-Mitglieder
Freigestellte Betriebsratsmitglieder sind verpflichtet, sich vor Verlassen des Betriebs innerhalb der Arbeitszeiten abzumelden, sich nach ihrer Rückkehr beim Arbeitgeber zurückzumelden und die voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit anzugeben – so das BAG. mehr