Elterngeld: Bereitschaftsdienst gilt als Arbeitszeit
Ein nicht unerheblicher Teil der Arbeitszeit von Klinikärztinnen und -ärzten liegt im Bereitschaftsdienst. Dieser zählt ebenso wie die normal geleisteten Arbeitsstunden als Zeit der Erwerbstätigkeit im Sinne des Elterngeldrechts und kann deshalb dazu führen, dass ein Arzt oder eine Ärztin keine Partnerschaftsbonus-Monate beim Elterngeld ... mehr