Einigungsstelle erfordert erfolglose Verhandlungen
Das Tätigwerden einer Einigungsstelle setzt voraus, dass die Betriebsparteien im Vorfeld erfolglos verhandelt haben. Laut dem ArbG Stuttgart muss der Antragsteller zumindest den Versuch unternommen haben, mit der Gegenseite zu verhandeln. mehr