19.07.2024

Onlinezugangsgesetz 2.0 findet Konsens

Die Digitalisierung der Verwaltung geht einen entscheidenden Schritt weiter voran. Denn Mitte Juni kam es im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zum Konsens über das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0). Seit dem 12.06.2024 liegt nun ein Einigungsvorschlag vor, auch für weitere Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung.

Mann erledigt einen Behördengang am Laptop

Digitale Dienste für Verwaltungsleistungen werden benutzerfreundlicher

Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, digitale Dienste für behördliche Verwaltungsleistungen weiter voranzubringen und benutzerfreundlicher zu gestalten. Zudem soll die Zusammenarbeit von Bund und Ländern über entsprechende Strukturen verbessert werden. Das Ziel ist eine übergreifend einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung.

Einheitliches elektronisches Konto für Verwaltungsdienstleistungen des Bundes

Im Zuge des Onlinezugangsgesetzes sollen Bürger künftig von einem einheitlichen elektronischen Konto für Verwaltungsdienstleistungen des Bundes profitieren. Mithilfe der neuen Deutschland-ID wird die Kommunikation mit Behörden ausschließlich online ablaufen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte die Einigung und sieht zahlreiche Vorteile für Bürger und Bürgerinnen, wenn digitale Anträge die Papierform ersetzen. Der Gang zum Amt werde dann in vielen Fällen obsolet und handschriftliche Unterschriften in Papierform seien in zahlreichen Fällen nicht mehr erforderlich.

Gemeinsame Standards für Bund und Länder

Auch wenn sich das OZG 2.0 grundsätzlich nur auf Bundesverwaltungen bezieht, soll es auch auf die Länder und Kommunen einwirken. In den kommenden zwei Jahren sind Bund und Länder aber dazu aufgerufen, in einem gemeinsamen Gremium Standards zu entwickeln, die für alle Seiten verbindlich sind. Ein weiterer Vorteil könnte zudem darin liegen, dass Programme nicht mehr mehrfach geschrieben werden müssten, um dasselbe Problem zu lösen. Nach Vorschlag des Vermittlungsausschusses wird die Übergangsfrist erst dann beginnen, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der Länderkonten vorliegen und die Bund-ID so weit ausgereift ist und funktioniert, um eine nutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen zu gewährleisten.

Mehr Flexibilität und Planungssicherheit

So erhalten die Länder mehr Flexibilität und Planungssicherheit bei der Umstellung ihrer bisherigen Nutzerkonten auf das zentrale Nutzerkonto (Bund-ID). Neben dem Kompromiss zum „OZG 2.0“ einigten sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss zudem auf eine begleitende Protokollerklärung. In ihr wird unter anderem festgestellt, dass weitere Anstrengungen zur Digitalisierung nötig seien.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)