Neue Regelung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Nach 50 Jahren gibt es seit diesem Jahr neue „Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Künftig wird die arbeitsmedizinische Vorsorge von Untersuchungen getrennt, die dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen dienen.
Hauptzielgruppe der Empfehlungen sind wie bisher Betriebsärzte, die damit weiterhin bei der inhaltlichen Gestaltung von arbeitsmedizinischen Beratungen und Untersuchungen unterstützt werden sollen. Aber auch alle anderen Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes sind Adressaten der überarbeiteten Empfehlungen, damit auch der Betriebsrat. Die geänderten Empfehlungen wenigstens in Grundzügen zu kennen, erleichtert seine Arbeit.
Beratung der Beschäftigten steht stärker im Vordergrund
Die meisten DGUV-Empfehlungen beschäftigen sich mit arbeitsmedizinischer Vorsorge. Die Beratung der Beschäftigten hat in den einzelnen Empfehlungen deutlich an Gewicht gewonnen und gehört verpflichtend zur Durchführung der Vorsorge. Die Betriebsärzte erhalten nunmehr wichtige ergänzende Informationen zu den in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) beschriebenen Vorsorgeanlässen, unter Berücksichtigung der vom staatlichen Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) veröffentlichten Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) und Arbeitsmedizinischen Empfehlungen (AME).
Experten-Tipp
Auch der betriebliche Arbeitsschutzausschuss (ASA) sollte das Thema aufgreifen und die aktuellen Arbeitsbedingungen prüfen. Dabei ist wiederum vor allem die Optimierung der Prävention im Fokus, damit die Beschäftigten am besten gar nicht erst krank werden.
Trennung von Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen
Die ArbMedVV fordert grundsätzlich eine Trennung von arbeitsmedizinischer Vorsorge und Untersuchungen, die dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen dienen. Beide sollen nicht zusammen durchgeführt werden, sofern nicht betriebliche Gründe dies erfordern. Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der frühzeitigen Erkennung und Verhütung von arbeitsbedingten Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten. Eignungsbeurteilungen helfen dagegen bei der Beantwortung der Frage, ob die vorhandenen physischen und psychischen Fähigkeiten und Potenziale der Beschäftigten erwarten lassen, dass die während der Beschäftigung zu erledigenden Tätigkeiten von ihnen ausgeübt werden können.
Gliederung der DGUV-Empfehlungen verdeutlicht Trennung
Die Trennung zwischen den beiden Bereichen Vorsorge und Eignung soll auch dadurch verdeutlicht werden, dass die DGUV-Empfehlungen in zwei Teile gegliedert sind. Der erste Teil der „DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ ist umfangreicher und behandelt Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Der zweite Teil der DGUV-Empfehlungen zielt beim Vorliegen von entsprechenden Rechtsgrundlagen auf Eignungsbeurteilungen ab. Hierzu gehören die DGUV-Empfehlungen „Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre“, „Arbeiten mit Absturzgefahr“ sowie „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“. Die DGUV-Empfehlung „Atemschutzgeräte“ erscheint in unterschiedlicher Ausrichtung sowohl im ersten als auch im zweiten Teil des Buchs. Die DGUV-Empfehlungen orientieren sich dabei an der Grobgliederung des Anhangs der ArbMedVV und behandeln zunächst „Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“, danach „Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“, dann „Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen“ und schließlich „sonstige Tätigkeiten“ (siehe Hinweis).
HINWEIS
Alle Empfehlungen enthalten ein Diagramm, das die Abläufe bei der Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge beziehungsweise im Einzelfall auch von Eignungsbeurteilungen darstellt. Das erhöht auch die Anschaulichkeit für Betriebsräte.
Bedeutung für die Betriebsratsarbeit
Für Betriebsräte ist es sinnvoll, die neuen DGUVEmpfehlungen als Anlass zu nehmen, sich mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge in ihren Betrieben näher zu befassen:
- Wie ist die Situation überhaupt? Welche Angebote/Untersuchungen gibt es?
- Was läuft gut?
- Wo besteht noch Verbesserungsbedarf?
- Gibt es entsprechende Betriebsvereinbarungen und, falls ja, müssen diese aktualisiert bzw. sogar gekündigt werden?
- Ist der Abschluss neuer Betriebsvereinbarungen sinnvoll?
- Ist die arbeitsmedizinische Vorsorge ausreichend auf Prävention ausgerichtet? Werden die Beschäftigten praxisorientiert beraten? Gibt es Begehungen an den Arbeitsplätzen? Werden Verbesserungen vorgeschlagen und umgesetzt?