18.07.2017

Neue Pflegeberufsausbildung gesetzlich geregelt

Künftig durchlaufen Pflegekräfte für kranke Kinder, kranke Erwachsene und alte Menschen in den ersten beiden Jahren eine gemeinsame Ausbildung. Erst im dritten Ausbildungsjahr können sie entweder die allgemeine Ausbildung fortführen oder sich auf die Kinderkrankenpflege bzw. die Altenpflege spezialisieren. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung. Ein Schulgeld muss nicht mehr bezahlt werden. Das sieht das neue Pflegeberufegesetz ab 01.01.2020 vor.

Pflegeberufsausbildung

Vorteile durch neue Pflegeberufsausbildung

Bisher war die Pflegeausbildung in die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege gegliedert. Künftig sollen Pflegekräfte in allen Bereichen einsetzbar sein. Das könnte vor allem die Situation in der Altenpflege verbessern, die durch den demografischen Wandel vor einem erheblichen Fachkräftemangel steht. Durch die gemeinsame Ausbildung soll erreicht werden, dass Krankenpfleger besser auf die Bedürfnisse älterer Menschen eingehen können und Altenpfleger auch Wissen in der Krankenpflege haben.

Ausgestaltung des Pflegeberufegesetzes

Zwei Jahre wurde um die genaue Ausgestaltung des Pflegeberufegesetzes gerungen. Wir berichteten darüber in unserem Newsletter bereits Mitte letzten Jahres. Die Verzögerung ist nicht nur auf die Regierungsparteien zurückzuführen. Auch zahlreiche Berufsverbände und andere Interessengruppen versuchten, Einfluss auf die neue Pflegeausbildung zu nehmen. Mit der gefundenen Einigung sind längst nicht alle Beteiligten gänzlich zufrieden.

Einführung einer flächendeckenden Ausbildungsvergütung

Bisher musste noch in vier Bundesländern Schulgeld für die Ausbildung gezahlt werden. Das fällt nun weg. Es wird eine flächendeckende Ausbildungsvergütung eingeführt. Dadurch soll die Attraktivität der Pflegeausbildung steigen. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es das Pflegestudium geben.

Evaluierung

Nach sechs Jahren soll geprüft werden, wie viele Auszubildende sich spezialisiert haben und wie viele ihren ursprünglichen Berufswunsch – Kranken-, Kinderkranken- oder Altenpflege – während der Ausbildung geändert haben. Wenn sich 2026 etwa herausstellen sollte, dass sich mehr als die Hälfte der Auszubildenden für die Generalistik, also die allgemeine Ausbildung entscheidet, könnte man nochmals neu über die Spezialausbildung nachdenken.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)