14.03.2025

Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit

Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sind auch in Deutschland Realität. Dies zeigen aktuelle Zahlen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Nach den Ergebnissen der Studie waren im Jahr 2021 weltweit 27,6 Millionen Menschen an jedem beliebigen Tag von Zwangsarbeit betroffen. Zwischen 2016 und 2021 ist die Zahl der Menschen in Zwangsarbeit um 2,7 Millionen gestiegen. Für Europa und Zentralasien schätzt die ILO die Gesamtzahl der Opfer von Zwangsarbeit für das Jahr 2021 auf 4,1 Millionen. Nicht erfasst ist die Zahl der Menschen in prekären oder ausbeuterischen Verhältnissen – sie dürfte um ein Vielfaches höher liegen.

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Arbeitsausbeutung auch in Deutschland

Auch in Deutschland gibt es prekäre, ausbeuterische und erzwungene Beschäftigungsverhältnisse, von denen insbesondere ausländische Arbeitnehmende betroffen sind, wie der Bericht „Monitor Menschenhandel in Deutschland 2024 – Erster Periodischer Bericht“ der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeigt. Unter anderem war vor ein paar Jahren die Fleischindustrie massiv in die Kritik geraten. Daher hat die Bundesregierung mit dem 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) und dem darin enthaltenen Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) gegengesteuert.
Dem generellen Missstand will die Bundesregierung ebenso abhelfen. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit legt die Bundesregierung nun erstmals eine nationale Strategie zur Prävention und Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit vor. Am 12. Februar 2025 hat die Bundesregierung den Aktionsplan beschlossen. Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfüllt sie damit völkerrechtliche Verpflichtungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Umfassendes Maßnahmenpaket

Der Aktionsplan umfasst insgesamt 83 Maßnahmen. Dazu zählt beispielsweise die Förderung und Ausweitung gezielter niedrigschwelliger Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Arbeitskräfte. Außerdem steht die grenzüberschreitende Vernetzung und internationale Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren am Arbeitsmarkt auf der Agenda. Auch die zielgerichtete Sensibilisierung von Behörden, Sozialpartnern und Unternehmen für bestehende Missstände ist ein Schwerpunktthema. Die verschiedenen Maßnahmen bewegen sich in den Handlungsfeldern Arbeitskräftegewinnung, Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Durchsetzung, Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und staatliche Kontrolle sowie Unternehmensverantwortung.

Die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans basieren auf dem Zusammenspiel innerhalb dreier Bereiche: Neben umfassenden Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Arbeitnehmende, die von ausbeuterischen Arbeitsbedingungen bedroht sind, soll die Förderung der grenzüberschreitenden Vernetzung und internationalen Zusammenarbeit verschiedener Akteure am Arbeitsmarkt verstärkt werden. Zudem steht die zielgerichtete Sensibilisierung von Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, Sozialpartnern sowie Unternehmen in Deutschland auf dem Aktionsplan.

Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern

Mit den Maßnahmen sollen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit künftig stärker bekämpft werden. Entscheidend für den Gesamterfolg des Nationalen Aktionsplans ist jedoch die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Daher haben auch die Länder insgesamt 125 Maßnahmen in eigener Zuständigkeit entwickelt. Der Nationale Aktionsplan wird ab sofort sukzessive umgesetzt und zusammen mit den Ländern, Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft kontinuierlich weiterentwickelt.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)