Mindestlohn soll ansteigen
Die Mindestlohnkommission hat sich gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite durchgesetzt. Ab Januar 2024 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 EUR steigen und ab Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je geleisteter Zeitstunde. Dies ist der aktuelle Vermittlungsvorschlag, den die Mindestlohnkommission gegen die Arbeitnehmerseite besiegelt hat. Den Gewerkschaften ist diese Höhe des Mindestlohns aber noch zu niedrig.
Aufgabe der Mindestlohnkommission ist es, zu prüfen, welche Mindestlohnhöhe ausreichend ist, um einen angemessenen Mindestschutz der Beschäftigten zu sichern. Dazu zählt auch, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen und die Beschäftigung prinzipiell nicht zu gefährden. Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns orientiert sie sich an der Tarifentwicklung.
Arbeitgebende stehen vor großen Herausforderungen
Entsprechend der Begründung des Beschlusses fällt dieser in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland. Beides stellt Betriebe und Beschäftigte vor große Herausforderungen. Neben den Folgen der Corona-Pandemie, die sich in vielen Wirtschaftszweigen weiterhin bemerkbar machen, ist es der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und dessen Folgen für die deutsche Wirtschaft. Daher wird für das Gesamtjahr 2023 eine Stagnation des Wirtschaftswachstums erwartet, für 2024 ist lediglich eine moderate wirtschaftliche Erholung prognostiziert. Hinzu kommt die hohe Inflation, die 2022 mit 6,9 Prozent einen historisch hohen Wert erlangte.
Erhöhung des Mindestlohns soll zu fairen Wettbewerbsbedingungen beitragen
Die zweistufige Erhöhung des Mindestlohns dient dazu, die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage tragfähig zu halten. Auch würden so die Verdienste der Beschäftigten stabilisiert, wie die Mehrheit der Mindestlohnkommission meint. Zudem solle der Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns entsprechend der Ansicht der Mindestlohnkommission zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen. Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte würde so entgegenwirkt.
Gewerkschaften fordern höheren Mindestlohn
Die Arbeitnehmerseite in der Mindestlohnkommission stimmte jedoch gegen den Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden. Um den geforderten Mindestschutz und einen Inflationsausgleich zum Erhalt der Kaufkraft für die schwächsten Einkommensbeziehenden zu gewährleisten, hätte nach Ansicht der Gewerkschaften der Mindestlohn deutlich steigen müssen, zumindest auf 13,50 Euro. Darüber hinaus kritisieren die Gewerkschaften, dass die Arbeitgeber als Basis für die nächste Erhöhung nicht den aktuell geltenden Mindestlohn von 12 Euro zur Grundlage nehmen, sondern den vom Gesetzgeber abgelösten, zuvor geltenden Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro als Ausgangspunkt genommen haben. Dies läuft der eigentlichen Intention des Gesetzgebers entgegen. Denn noch vor dem rasanten Anstieg der Inflation sollte der Mindestlohn von 12 Euro gewährleistet sein. Damit werden die nun beschlossenen Erhöhungsschritte dem Willen des Gesetzgebers nicht gerecht. Ende 2024 kommt das EU-Recht hinzu. Denn dann muss die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, wonach die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten betragen muss. Damit läge dann der Mindestlohn bei mindestens 14 Euro.