Lohngerechtigkeit nicht bei den Beamten
Das Thema „Lohngerechtigkeit“ gibt es bei den Beamten offenbar nicht. Bei ihnen legen seit einigen Jahren die jeweiligen Gesetzgeber (Länder und Bund) fest, wie hoch das Gehalt in den einzelnen Ämtern ist. Der DGB hat vor Kurzem einen Besoldungsreport bekannt gegeben. Danach gibt es auch innerhalb derselben Besoldungsgruppe zwischen den Bundesländern große Einkommensunterschiede. Am besten zahlt der Bund, Schlusslicht ist Berlin.
Lohngerechtigkeit kann von unterschiedlicher Warte aus betrachtet werden. Anspruch der Politik und Wirklichkeit klaffen dabei weit auseinander. Seit Jahren kämpfen viele Frauen um eine gerechte Lohngestaltung zwischen den Geschlechtern. Noch im Januar 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Entgelttransparenzgesetzes und leitete ihn dem Bundestag zu. Zentraler Eckpunkt ist der Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber.
Solcher Regelungen bedarf es im öffentlichen Dienst eigentlich nicht. Dort ist alles fest in Entgelt- und in Besoldungsgruppen geregelt. Doch innerhalb der Besoldungsgruppen gibt es große Unterschiede. So verdient beispielsweise ein Lehrer in Berlin mehrere Tausend Euro im Jahr weniger als ein Berufskollege in Bayern.
DGB und DBB kritisieren die Besoldungsstrategien der Dienstherren bei ihren Beamten. Derzeit wird wieder für jeden wahrnehmbar, mit welchen Methoden die Landesregierungen und -parlamente das jüngst erreichte Tarifergebnis auf die Beamten übertragen wollen. Von der Nullrunde über die zeitlich verschobene Anpassung entsprechend dem Tarifergebnis bis hin zur zeit- und wirkungsgleichen Übertragung – alles ist dabei.
Besoldung nach Kassenlage ist keine Konzeption. Das hat auch nichts mit dem politischen Ziel der Lohngerechtigkeit zu tun. Die Gewerkschaften weisen zu Recht darauf hin, dass mit dieser Vorgehensweise der öffentliche Dienst weiter an Attraktivität einbüßt. Schon heute fehlt qualifiziertes Personal in einer Größenordnung von bis zu 110.000 Beschäftigten.