18.08.2016

Krankenversicherung wird teurer

Die gesetzliche Krankenversicherung wird allen Meldungen zufolge von den Arbeitnehmern Zusatzbeiträge zu den Krankenversicherungsbeiträgen erheben. Infolge der weiter steigenden Zahl an Arbeitslosengeld-II-Beziehern ist in den kommenden Jahren mit weiteren Steigerungen zu rechnen.

Krankengeldausgaben

Der Zusatzbeitrag der Arbeitnehmer zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt derzeit bei 1,1 Prozent und wird nach der Prognose bis 2019 auf 1,8 Prozent steigen. Schon 2017 dürfte der durchschnittliche Zusatzbeitrag um bis zu 0,3 Prozent höher sein. Dies sagte Anfang Juli die Vorsitzende des Spitzenverbands der GKV. Bei einem Monatsbruttoeinkommen von 2.000 Euro bedeutet der Anstieg um 0,3 Prozent für den Versicherten 6 Euro mehr. Der Zusatzbeitrag darf von den Kassen zu den 14,6 Prozent, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, erhoben werden. Heute schon bezahlen rund 29 Prozent der 54 Millionen GKV-Mitglieder einen höheren Beitrag als den Schnitt von 1,1 Prozent.

Krankenversicherung muss mehr leisten

Die Leistungen der Kassen seien 2015 um 3,7 Prozent gestiegen, heißt es. Die Einnahmen des Gesundheitsfonds als Sammelstelle für die Beiträge wären hingegen nur um 2,6 Prozent gestiegen. Nach Angaben der Vorsitzenden des Spitzenverbands, Frau Doris Pfeiffer, ergäbe sich bereits 2016 eine Deckungslücke von 2,3 Milliarden Euro für die anfallenden Gesundheitskosten der Bezieher von ALG II. Der Bund zahle den Kassen für diesen Personenkreis nur eine Pauschale von 90 Euro pro Kopf und Monat, heißt es. Notwendig wären aber 136 Euro. Hinzu kommt, dass mit einer Steigerung der Zahl der ALG-II-Bezieher in den nächsten Jahren – auch wegen der nach Deutschland gekommenen großen Zahl der Flüchtlinge – gerechnet werden muss. Dies würde zu einer weiteren Belastung der Kassen führen. Zu Ende gedacht heißt das: Falls der Bund die Pauschale nicht erhöht, werden die Arbeitnehmer durch ihre Zusatzbeiträge die durch Flüchtlinge größer werdenden finanziellen Belastungen der GKV bezahlen müssen.

Autor*in: Werner Plaggemeier (Werner Plaggemeier ist Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“. )