19.03.2019

Klage des Bürgermeisters wegen Verstoßes bei der Zusammenarbeit abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Antrag des Bürgermeisters der Stadt Ratingen als unzulässig abgewiesen, festzustellen, dass der Personalrat der Stadt gegen den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit verstoßen habe. Wir berichteten im vorherigen Newsletter darüber.

Klage des Oberbürgermeisters

Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit

Zur Erinnerung aus unserem letzten Newsletter: Der Personalrat bei der Stadtverwaltung in Ratingen bei Düsseldorf hat in einem Video die Verwaltungsspitze der Stadt karikiert und den Videoclip in einer Personalversammlung vorgeführt. Der Personalrat weigerte sich auf Anfrage gegenüber der Verwaltungsspitze, ihr das Video zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister wollte verwaltungsgerichtlich geklärt wissen, ob das Verhalten des Personalrats gegen den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit verstößt.

So entschied das Gericht

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 18.2.2019 die Klage des Bürgermeisters als unzulässig abgewiesen. Für den Antrag gebe es im Personalvertretungsgesetz keine Grundlage, teilten die Richter mit. Es bestünden ausreichend andere Möglichkeiten, eventuelles Fehlverhalten zu sanktionieren.

Personalversammlung mit satirischen Inhalten

Nach Angaben des Personalrats werden auf den jährlichen Personalversammlungen schon lange satirische Spots zu aktuellen Problemen in der Stadt Ratingen gezeigt.

Die Ratinger Stadtspitze kann die Entscheidung noch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anfechten.

 

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)