Keine Personalmaßnahme ohne Betriebsrat
Böse Arbeitgeberzungen behaupten gerne, das Beteiligungsrecht
des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen
sei ein stumpfes Schwert, weit entfernt von einem
„echten“ Mitbestimmungsrecht. Ob und inwieweit diese
These der Realität entspricht und welche Bedeutung der
§ 99 BetrVG für Ihre alltägliche Betriebsratsarbeit tatsächlich
hat, erfahren Sie in diesem Themenspecial.
- Nur eine korrekte Unterrichtung setzt die Veto-Frist in Gang
- Einstellung, Versetzung & Co.: § 99 BetrVG im Überblick
- „Mitbestimmung“ nach § 99 BetrVG: Antworten auf häufig gestellte Fragen
- So reagieren Sie optimal auf eine angekündigte Personalmaßnahme
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Betriebsrat & Personalrat | Mitbestimmung
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