04.10.2018

In der Berufsausbildung zeitlich überbeansprucht

Nach dem Ausbildungsreport 2018 des Deutschen Gewerkschaftsbundes müssen viele Auszubildende regelmäßig Überstunden leisten oder außerhalb der Ausbildungszeiten mobil erreichbar sein. Flexibilisierungsdruck und Zeitmangel seien längst bei den Azubis angekommen. Das Berufsbildungsgesetz soll nach Mitteilung der Bundesregierung 2019 novelliert werden.

Berufsausbildung

Probleme in der Berufsausbildung

Nach dem Ausbildungsreport 2018 des Deutschen Gewerkschaftsbundes ist mit 70,2 Prozent zwar die große Mehrheit der Azubis mit ihrer Berufsausbildung zufrieden, doch handelt es sich um den niedrigsten Wert seit Beginn der jährlichen Erhebungen vor 13 Jahren. Er wurde anlässlich des Starts des neuen Ausbildungsjahrs Anfang September in Berlin präsentiert.

Mehr als ein Drittel der Befragten musste nach eigenen Angaben regelmäßig Überstunden leisten (36,3 Prozent). 13 Prozent dieser Azubis bekommen die Überstunden aber nicht bezahlt oder zeitlich ausgeglichen. Von 54,4 Prozent wird erwartet, immer erreichbar zu sein. Viele Azubis klagten über Schichtarbeit ohne zusammenhängendes Wochenende oder mangelnde Zeit für die Prüfungsvorbereitung. Bei jedem Dritten fehle der gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungsplan, der die Gliederung der Lehre regeln soll und die Inhalte so überprüfbar macht. Probleme gebe es vor allem bei kleineren Betrieben und im Handwerk.

Ausbildung zu Verwaltungsfachangestellten schneidet gut ab

Laut DGB-Report bewerten angehende Hotelfachleute, zahnmedizinische Fachangestellte, Einzelhändler, Tischler und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk ihre Ausbildung überdurchschnittlich schlecht. Hingegen schneiden bei den Betroffenen besonders gut die Ausbildungen zu Verwaltungsfachangestellten ab, auch zu Mechatronikern, Industriemechanikern und Elektronikern für Betriebstechnik. Verbessert habe sich die Situation bei angehenden Köchen.

DGB-Forderungen

Der DGB dringt darauf, dass die Bundesregierung mehr Druck erzeugt bei der Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Dreh- und Angelpunkt für eine moderne Berufsbildung seien gute und engagierte Ausbilder in den Betrieben, heißt es. Sie müssten zugleich durch ein Recht auf Weiterbildung gestärkt werden – auch wegen der Digitalisierung und zur Erhöhung interkultureller Kompetenzen.

Was meint die Bundesregierung?

Laut Koalitionsvertrag soll die berufliche Bildung mit einem Berufsbildungspakt modernisiert, das BBiG reformiert und eine Mindestausbildungsvergütung verankert werden.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage einer Bundestagsfraktion (Drucksache 19/4072) teilt die Bundesregierung mit, dass das BBiG sich bewährt habe und ein verlässlicher Rahmen für die duale Berufsausbildung in Deutschland sei. Gleichwohl werde für Anfang 2019 ein Kabinettsbeschluss zu einem Änderungsgesetz zum BBiG angestrebt.

Ein Bedarf an grundlegenden systemischen Änderungen sei in einem Evaluierungsbericht nicht festgestellt worden. Nichtsdestotrotz seien Optimierungen und zukunftsorientierte Gestaltungen zur Stärkung der beruflichen Bildung möglich. Mit der BBiG-Novelle will die Bundesregierung daher die wichtigsten Trends seit der letzten Novelle aufnehmen, gesetzlich stärken und so die berufliche Bildung fit und attraktiv für die nächsten Jahre aufstellen. Dazu will die Bundesregierung auf der Grundlage der Themensetzung aus dem Koalitionsvertrag neben der Aufnahme der noch offenen Punkte aus der Evaluation als politische Schwerpunkte transparente berufliche Fortbildungsstufen zur Stärkung der „höherqualifizierenden“ Berufsbildung im BBiG verankern, eine ausbalancierte und unbürokratische Mindestausbildungsvergütung im BBiG regeln und ein Entbürokratisierungs- und Modernisierungspaket schnüren. Die Bundesregierung strebt dabei eine ausgewogene und zukunftsorientierte Novelle des BBiG an: Sie soll junge Menschen für eine duale Berufsausbildung oder Fortbildung gewinnen und gleichermaßen Unternehmen im dualen Ausbildungsgeschehen halten oder neu dafür begeistern.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)