09.10.2023

Humboldt-Universität kündigt beschuldigtem Mitarbeiter

Machtmissbrauch und sexualisierte Übergriffe sind für die Humboldt-Universität zu Berlin (HU) inakzeptabel, wie ein jüngster Vorfall zeigt. Einem wissenschaftlichen Mitarbeiter, der zunächst freigestellt wurde, hat die Universitätsleitung aus diesen Gründen gekündigt. Damit geht sie gegen derartiges Fehlverhalten konsequent vor.

Sexuelle Belästigung

Zunächst Freistellung wegen sexueller Übergriffe

Der Mitarbeiter wurde vor einigen Wochen wegen verbal sexualisierter Übergriffe angeschuldigt. Die Universitätsleitung hatte daraufhin gemeinsam mit der zuständigen Institutsleitung zunächst alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur umfassenden Aufklärung der Sachverhalte und zum Schutz der Betroffenen genutzt. Anfang August wurde der Mitarbeiter bis auf Weiteres von seinen Aufgaben freigestellt.

Klage wegen Kündigung

Weiterführende interne Ermittlungen durch die Universitätsleitung führten zu der Überzeugung, dass die künftige Beschäftigung des Mitarbeiters den Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden der Humboldt-Universität nicht mehr zuzumuten sei. Nach Sondierung der arbeits- und personalrechtlichen Möglichkeiten hat die Universitätsleitung dem Mitarbeiter dann zum 18. August 2023 außerordentlich gekündigt. Daraufhin hat der wissenschaftliche Mitarbeiter am 30. August gegen die außerordentliche Entlassung durch die HU geklagt.

Signal für respektvolles Miteinander

Die amtierende Universitätsleitung setzt mit dieser Kündigung ein klares Signal dafür, dass ein respektvolles Miteinander die Grundlage von Lehre und Forschung an der Humboldt-Universität zu Berlin ist. Vorwürfen von Machtmissbrauch und sexualisierten Übergriffen geht sie konsequent nach. Basis dafür ist die Dienstvereinbarung der HU für ein respektvolles Miteinander, die seit 2014 in Kraft ist. Sie soll sowohl Hochschulangehörige als auch Gäste vor sexualisierter Gewalt und Diskriminierung schützen. Zudem regelt sie die Rechte der Opfer sowie Verfahren und Maßnahmen in Konfliktfällen. Von Beratung und Moderation über eine schriftliche Abmahnung bis zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder – wie in diesem Fall – bis zur außerordentlichen Kündigung reichen mögliche Schritte.

Die Universitätsleitung weist darauf hin, dass es wichtig ist, entsprechende Information von möglichen Betroffenen zu erhalten. Diese sind dazu aufgerufen, sich an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, direkt an die Hochschulleitung oder an die Studierendenvertretungen zu wenden, wenn es noch weitere, bisher unbekannte Fälle von Fehlverhalten geben sollte. Nur so sei es möglich, zeitnah Ermittlungen zu konkreten Vorfällen einzuleiten und gegebenenfalls rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)