02.08.2024

Hitze und Arbeitsschutz

Sommerlich hohe Temperaturen ab 26 Grad Celsius sind nicht nur eine Belastung im Arbeitsalltag, sondern verpflichten Arbeitgeber auch zum Schutz ihrer Arbeitnehmenden. Unterstützende Maßnahmen reichen aber weit über die Bereitstellung von kalten Getränken oder flexible Arbeitszeiten hinaus. Arbeitgebende sind auch dazu verpflichtet, ihre Belegschaft über Risiken aufzuklären. Hinzu kommen Anpassungen in der Arbeitsorganisation wie zusätzliche Pausen, um die Arbeitsbedingungen bei hohen Temperaturen zu verbessern.

Frau schwitzt im Büro vor dem Ventillator

Der rechtliche Rahmen

Die rechtliche Grundlage bildet u.a. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Im Rahmen der Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten müssen Gefährdungen für Leben und Gesundheit vermieden und verbleibende Risiken minimiert werden. Dazu zählt auch, bei hohen sommerlichen Temperaturen passende Schutzmaßnahmen zu treffen. Zudem regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen. Sie schreibt vor, dass in Arbeitsräumen eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur herrschen muss, und legt fest, dass die Raumtemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten sollte.

Maßnahmen zur Senkung der Innentemperaturen

Auch das Dienstrecht im BGB definiert die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: § 618 BGB verpflichtet Arbeitgebende, Arbeitsräume und -geräte so einzurichten, dass Arbeitnehmende vor Gesundheitsgefahren geschützt sind. Dies umfasst auch Maßnahmen gegen hohe Raumtemperaturen. Fenster, Oberlichter und Glaswände sollten mit Sonnenschutzsystemen ausgestattet werden. Zusätzlich sollten Ventilatoren, Lüfter oder Klimageräte bereitgestellt und ausreichend Getränke angeboten werden, insbesondere für gesundheitlich vorbelastete oder besonders gefährdete Mitarbeiter.

Drohende Strafen

Wenn Arbeitgebende versäumen, angemessene Schutzmaßnahmen gegen Hitze zu ergreifen, können verschiedene rechtliche Konsequenzen drohen. So beispielsweise mit Bußgeldern, insbesondere bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung. In der Regel liegen sie zwischen 500 und 5.000 Euro, können aber auch höher ausfallen. Ein weiterer Punkt ist die Haftung bei Unfällen: Sollte es aufgrund unzureichender Schutzmaßnahmen zu einem Unfall oder einer Erkrankung kommen, kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden. Die mögliche Folge können Schadensersatzforderungen von betroffenen Mitarbeitenden sein. Sogar Freiheitsstrafen können drohen, z.B. in besonders schweren Fällen, wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Arbeitsschutzvorschriften verstoßen wurde. Im schlimmsten Fall kann es sogar zur Betriebseinstellung kommen, wenn die zuständigen Behörden den Betrieb vorübergehend stilllegen, bis die Mängel behoben sind.

Arbeitsverbot bei über 35 Grad

Zu den Maßnahmen, die bei hohen Temperaturen getroffen werden sollten, zählt das Beachten der maximalen Raumtemperatur, die in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten sollte. Bei Temperaturen über 30 Grad muss der Arbeitgeber die klimatischen Bedingungen verbessern, beispielsweise durch nächtliches Lüften oder den Einsatz von Kühlaggregaten. In Räumen mit über 35 Grad darf nicht gearbeitet werden. Arbeitgebende sind außerdem dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern ausreichend und kostenlos Getränke zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen Pausen in schattigen Bereichen ermöglicht werden, um den Beschäftigten eine Erholung von der Hitze zu bieten. Je nach den Gegebenheiten im Betrieb können auch Arbeitszeiten angepasst werden, um die Belastung durch Hitze zu reduzieren, wie beispielsweise der frühere Arbeitsstart am Morgen.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)