Gratis-Download: Gesprächsleitfaden Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist freiwillig. Die Zustimmung ist vom Beschäftigten ausdrücklich zu erklären und hat schriftlich vorzuliegen. Verweigert der Beschäftigte seine Zustimmung, kommt das BEM-Verfahren nicht zustande. Eine Verpflichtung des Beschäftigten an der Teilnahme des BEM besteht nicht.
Nach einer ausdrücklichen Zustimmung des Betroffenen kann gemeinsam mit dem Personalrat geklärt werden, was vonseiten der Dienststelle und des Beschäftigten einzuleiten ist. Aus diesem Grund dient das Erstgespräch vor allem der Hilfe und Unterstützung des Beschäftigten, um gemeinsam das Ziel einer sinnvoll geplanten und durchgeführten Beschäftigungssicherung und -förderung zu erreichen. Nützliche Tipps hierzu finden Sie im kostenlosen Gesprächsleitfaden.
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