06.09.2017

Gefährdungsbeurteilungen über psychische Belastungen kommen besondere Bedeutung zu

Auch die Dienststellen des öffentlichen Dienstes sind verpflichtet, regelmäßig fachkundige Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen zu erstellen und daraus gezielte Maßnahmen abzuleiten. Der Personalrat hat hierbei zwar kein Mitbestimmungsrecht. Aber er kann sich durch Beratung im Arbeitsschutzausschuss und durch Überwachung der vollständigen Beachtung der Vorschriften durchaus bei diesen wichtigen Gesundheitsschutzmaßnahmen einbringen.

Gefährdungsbeurteilung

Erforderliche Unterlagen für Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsschutzmaßnahmen

Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie für die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. So steht es in § 4 ArbSchG. In den Folgeparagrafen ist u.a. aufgeführt, dass sich Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit ergeben können und dass die Dienststelle über die erforderlichen Unterlagen verfügen muss, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und über die abgeleiteten Arbeitsschutzmaßnahmen ersichtlich sind.

Auch durch die Änderungen in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB-Psych) als geeignetes Instrument und Handlungsfeld stärker in den Blickpunkt auch der betriebsärztlicher Aktivitäten wie auch der Gesundheitsförderung gerückt.

 

Aufgabe des Personalrats

So sollte der Personalrat die Akteure in der Dienststelle dringend darauf hinweisen, dass entsprechende Gefährdungsbeurteilungen und die darauf ansetzenden Maßnahmenentwicklungen Prozess- und Steuerungskompetenzen und ein fundiertes Fachwissen erfordern. Der umfassende Blick auf Arbeitsbedingungen geht eben weit über den klassischen und eher technisch verstandenen Arbeitsschutz hinaus. Oftmals fehlt es aber an arbeitspsychologischem Wissen und Erfahrung.

Aktuelles Know-how

Das interne Know-how muss ständig erweitert und bedarfsgerecht durch externe Fachkräfte ergänzt werden. Es ist aber auch zu prüfen, ob bei der Gefährdungsbeurteilung Verfahren und Checklisten zum Einsatz kommen, die den aktuellen wissenschaftlichen Stand widerspiegeln.

Weitere Empfehlungen

Zu der Thematik gibt es seit einiger Zeit einen Erklärfilm. Dieser wird im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche veröffentlicht (https://www.gda-portal.de/DE/GDA/3-GDA-Periode/AP-Psyche/AP-Psyche_node.html).

 

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)