Fortbildung: Zustimmungsverweigerung durch den Personalrat
Wer an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen darf oder soll, entscheidet die Dienststelle. Bei einem Antrag der Dienststelle auf Zustimmung zu einer Auswahlentscheidung hat der Personalrat auch die Besorgnis einer nicht zu rechtfertigenden Benachteiligung zu prüfen. Liegt ein Verweigerungsgrund vor, muss der Personalrat diesen dem Dienststellenleiter in Schriftform mit Begründung innerhalb der Äußerungsfrist mitteilen. Hier finden Sie das passende Musteranschreiben an die Dienststelle zu einer Zustimmungsverweigerung.
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