02.05.2018

EU-Kommission schlägt neue Grenzwerte für krebserzeugende Chemikalien vor

Fünf krebserzeugende Chemikalien sollen mit neuen Grenzwerten in die bereits bestehende EU-Gesetzeslage zum besseren Schutz von Arbeitnehmern aufgenommen werden. Dies hat die EU-Kommission am 5.4.2018 vorgeschlagen.

krebserzeugende Chemikalien

Besserer Schutz für Arbeitnehmer in Europa

Die Vertretung der EU in Deutschland hat am 5.4.2018 die Öffentlichkeit darüber informiert, dass die EU-Kommission vorgeschlagen habe, neue Grenzwerte für fünf krebserzeugende Chemikalien in die bereits bestehende EU-Gesetzgebung aufzunehmen, um Arbeitnehmer besser zu schützen. Der Vorschlag ist die dritte Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (KM-Richtlinie) und soll zusätzlich zu den 21 bereits aufgenommenen oder vorgeschlagenen Stoffen die Exposition gegenüber fünf krebserzeugenden Stoffen begrenzen. Dadurch sollen mehr als eine Million Arbeitnehmer in Europa besser geschützt und für mehr Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gesorgt werden.

Folgende Karzinogene sollen zu den 21 bereits aufgenommenen oder vorgeschlagenen Stoffen hinzugenommen werden:

  • Cadmium und seine anorganischen Verbindungen
  • Beryllium und anorganische Berylliumverbindungen
  • Arsensäure und ihre Salze sowie anorganische Arsenverbindungen
  • Formaldehyd
  • 4,4′-Methylenbis (2-chloranilin) (MOCA)

 

Grenzwerte am Arbeitsplatz

Die Grenzwerte legen die Höchstkonzentration fest, in der eine krebserzeugende Chemikalie in der Luft am Arbeitsplatz vorhanden sein darf. Der Vorschlag beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf umfassenden Gesprächen mit relevanten Interessenträgern, insbesondere Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Vertretern der Mitgliedstaaten.

Karzinogene werden z.B. bei der Cadmium-Produktion und -Raffination, der Herstellung von Nickel-Cadmium-Akkumulatoren, dem mechanischen Plattieren, der Zink- und Kupferverhüttung, in Gießereien, bei der Glasherstellung, in Laboren, der Elektronik-, Chemikalien-, Bau- und Gesundheitsbranche, bei der Kunststoffherstellung und im Recyclingprozess in großem Umfang eingesetzt.

Prävention für über 1.000.000 Arbeitnehmer

Wirksame Maßnahmen, mit denen hohe Expositionswerte gegenüber den vorgeschlagenen fünf Stoffen und Stoffgruppen verhindert werden, werden positive Auswirkungen weit über die Krebsprävention allein hinaus haben. Schätzungen zufolge würde dieser Vorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für über 1.000.000 Arbeitnehmer in der EU beitragen und mehr als 22.000 arbeitsbedingte Krankheitsfälle verhindern. Die Einführung dieser Grenzwerte wird nicht nur zu einer geringeren Zahl arbeitsbedingter Krebserkrankungen führen, sondern auch andere gravierende gesundheitliche Probleme eindämmen, die durch Karzinogene und Mutagene hervorgerufen werden. So verursacht etwa die Exposition gegenüber Beryllium neben Lungenkrebs auch unheilbare chronische Berrylliose.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)