Entsendung eines Betriebsrats-Mitglieds in den Gesamtbetriebsrat
Die Betriebsräte der einzelnen Betriebe entsenden Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat, und zwar Betriebsräte mit:
- nur drei oder weniger Mitgliedern eins,
- mehr als drei Mitgliedern zwei.
Die Mitgliederzahl kann in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abweichend geregelt werden. Die Gesamtbetriebsratsmitglieder werden also nicht regelmäßig neu gewählt, sondern bestimmt. Wer entsandt wird, entscheidet die einfache Mehrheit, wenn möglich unter angemessener Berücksichtigung der Geschlechter. Nach jeder Neuwahl muss der Betriebsrat erneut bestimmen, wen er entsenden will.
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