Dienstliche Beurteilung wird als sachdienlich bewertet
Die Bundesregierung hält die dienstliche Beurteilung in der Bundesverwaltung für sachdienlich. Als strukturierte Langzeitbeobachtung und Instrument der Personalentwicklung liefert es anhand eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs ein aussagefähiges Bild über die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Das ergibt sich aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage einer Bundestagsfraktion (Drucksache 18/9357).
Um die dienstliche Beurteilung im öffentlichen Dienst der Bundesverwaltung geht es in der Antwort der Bundesregierung. Wie die Bundesregierung darin ausführt, hält sie das System der dienstlichen Beurteilung für sachdienlich. Als strukturierte Langzeitbeobachtung und Instrument der Personalentwicklung liefert es anhand eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs ein aussagefähiges Bild über die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.
In der Antwort verneint die Bundesregierung zugleich die Frage, ob nach ihrer Ansicht im System der dienstlichen Beurteilung die Gefahr einer Benachteiligung von weiblichen sowie von Teilzeitbeschäftigten besteht. Nach derzeitiger Praxis werde in der Umsetzung darauf hingewirkt, dass keine Benachteiligung von weiblichen Beschäftigten oder Teilzeitbeschäftigten eintritt.
Vergabe der Spitzennote in der dienstlichen Beurteilung
Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass insbesondere im Hinblick auf die Vergabe der Spitzennote in dienstlichen Beurteilungen der Anteil der Frauen, an die die Spitzennote vergeben wurde, in vielen obersten Bundesbehörden etwa dem Anteil der Frauen an den beurteilten Beamten insgesamt entspreche oder ihn sogar überrage. „Die Tatsache, dass zugleich in anderen obersten Bundesbehörden der Anteil an Männern, an die die Spitzennote vergeben wurde, in Relation zum Männeranteil an den beurteilten Beamten höher liegt, ist Ausdruck eines ausgewogenen Beurteilungswesens in der obersten Bundesverwaltung, das – unabhängig vom Geschlecht oder Arbeitszeitmodell – leistungsorientiert und aufgabenbezogen wirkt“, heißt es in der Antwort weiter.
Sensibilisierung für Geschlechtergerechtigkeit
Generellen geschlechtsspezifischen Benachteiligungen werde in den obersten Bundesbehörden durch verschiedene Maßnahmen entgegengetreten, beispielsweise durch Sensibilisierung im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit im Rahmen von Beurteilungskonferenzen der beurteilenden Führungskräfte und Schulungen.