09.01.2020

Der Betriebsrundgang: der Betriebsrat ganz nah dran

Beschäftigte erwarten viel von ihren Interessenvertretern: Wenn es ein Problem gibt, möchten sie schnell einen Kontakt zum Betriebsrat und am besten auch schnell einen Lösungsvorschlag. Deshalb wird es immer wichtiger, für die Kollegen ständig präsent zu sein. Dieses Ziel lässt sich mit unterschiedlichen Maßnahmen gut umsetzen – die wichtigste davon ist der regelmäßige Rundgang.

Betriebsrat Betriebsrundgang

Geschäftsführung Betriebsrat. Wegen der höheren Hemmschwelle des Sprechstundenbesuchs und der zeitlichen Unflexibilität ist der Betriebsrundgang oft erfolgreicher. Ergreifen Sie deshalb die Informationsinitative und machen Sie regelmäßig Rundgänge. Führen Sie diese Rundgänge nach einem entsprechenden Beschluss regelmäßig durch, mindestens einmal pro Woche. Dabei können Sie „vor Ort“ schauen, was anliegt, und fragen, ob und wenn wo es Probleme gibt. Übrigens: Sie sind sehr frei in der Gestaltung des Rundgangs: Sie müssen ihn nicht ankündigen, sondern dürfen jederzeit losgehen. Grundsätzlich haben die Betriebsratsmitglieder ein umfangreiches Zugangsrecht innerhalb des Betriebs. So ist sichergestellt, dass alle Kollegen angesprochen werden können.

Wer vom Betriebsrat ist intern verantwortlich?

Bestimmte Gremiumsmitglieder können hinsichtlich der Rundgänge bestimmte Abteilungen bzw. Betriebsteile übernehmen. Das hat den Vorteil, dass sich Arbeitnehmer und Interessenvertreter schon kennen. Der Betriebsrat weiß, wo beim letzten Mal der Schuh gedrückt hat, und kann nahtlos daran anknüpfen. So intensiviert sich die Vertrauensbeziehung. Das ist ein bedeutsamer Faktor der Öffentlichkeitsarbeit: Es hat sich bewährt, den Arbeitnehmern zu vermitteln: „Der Betriebsrat ist für Euch da und hört Euch zu“. Gerade zu Beginn der neuen Amtszeit ist es wichtig, dass die Arbeitnehmer wissen, wer im Betriebsrat ist und welches Mitglied für welche Themen zuständig ist. Diese Informationen sollten Sie durch mehrere Medien bekannt geben, z. B. im Intranet, am Schwarzen Brett, auf der Betriebsversammlung und vielleicht auch durch Flyer oder Rund-E-Mails. Das setzt zunächst eine interne Zuteilung voraus: Jedes Betriebsratsmitglied bekommt eine Abteilung, eine Halle, einen Werksteil oder eine Verwaltungsetage zugeteilt, für die es hauptsächlich zuständig ist.

Praxistipp: Betriebsrat sollte Heimvorteil nutzen

Optimal ist es, wenn das Betriebsratsmitglied in dem Bereich seines Betriebsrundgangs auch seinen Arbeitsplatz hat. Auf jeden Fall aber muss der Weg zum zuständigen Betriebsratsmitglied kurz sein. Auch die Beweglichkeit der einzelnen Betriebsratsmitglieder kann berücksichtigt werden: Ein Betriebselektriker ist z. B. öfter in verschiedenen Abteilungen präsent als ein Maschinenführer.

Aufschreiben ausdrücklich erwünscht

Auf Betriebsrundgängen sind Betriebsräte mit einer Vielzahl von Hinweisen und Anliegen der Kollegen konfrontiert. Damit nichts vergessen wird, sollten die wichtigsten Ergebnisse der Gespräche notiert werden. Denn über kaum etwas ärgern sich Beschäftigte mehr als über unverbindliche oder nicht eingehaltene Zusagen von Gremiumsmitgliedern. Versäumnisse aufseiten des Betriebsrats können hier große Vertrauensschäden anrichten, die nur äußerst schwer wiedergutzumachen sind. Deshalb ist es ratsam, die Anregungen, Probleme und Beschwerden systematisch zu erfassen und anschließend konsequent abzuarbeiten. Dabei hat sich eine gut strukturierte Gesprächsnotiz als Erinnerungshilfe bewährt.

Übersicht: Gestaltung der Gesprächsnotiz für den Betriebsrundgang

Notieren Sie nur die wichtigsten Gesprächsergebnisse. Hierfür genügt ein einfaches Formblatt als Gesprächsnotiz. Darauf sollten folgende Punkte vermerkt werden:

  • Gesprächspartner
  • Ort/Anlass
  • Gesprächsgegenstand
  • Gesprächsergebnisse
  • Verbleib/weiteres Vorgehen
  • Termin für ein Folgegespräch
  • Datum und Unterschrift

Wer ganz korrekt sein möchte, überlässt seinem Gesprächspartner eine Kopie dieser Notiz.

 

Übersicht: Bereichsaufteilung und –betreuung

Damit das jeweilige Betriebsratsmitglied in „seinem“ Bereich gut bekannt ist, sollte der Betriebsrat Folgendes tun:

  • Nach Festlegung der Zuständigkeiten macht das Betriebsratsmitglied einen Rundgang durch den Betreuungsbereich, geht von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz und informiert alle über die (neue?) Regelung.
  • Auch später soll es regelmäßige Rundgänge der Betriebsratsmitglieder durch ihre Bereiche geben (mindestens wöchentlich – dazu Beschluss fassen!).
  • Und wenn Vorsitzende bzw. Freigestellte Betriebsrundgänge machen, werden sie in den jeweiligen Abteilungen von dem dafür zuständigen Betriebsratsmitglied begleitet.
  • An allen Informationsbrettern hängt ein ständiger Aushang, aus dem hervorgeht, welches Betriebsratsmitglied für einen bestimmten Bereich als Ansprechpartner zuständig ist.
Autor*in: Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.)