Mitbestimmung: Arbeitnehmerbegriff der Zeit anpassen
Der Bundesrat hat am 10.02.2017 die Entschließung „Mitbestimmung zukunftsfest gestalten“ gefasst, in der er sich insbesondere für die Anpassung des Arbeitnehmerbegriffs ausspricht und die Bundesregierung auffordert, tätig zu werden. Es müsse sichergestellt werden, dass die Mitbestimmung auch arbeitnehmerähnliche Beschäftigte umfasst und damit den betrieblichen Realitäten entspricht.
Angesichts der wachsenden Zahlen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nicht nach Tarif bezahlt werden, halten die Länder Änderungen bei der gesetzlichen Mitbestimmung für erforderlich. Die gesetzliche Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei ein Gestaltungsmerkmal der sozialen Marktwirtschaft. Mitbestimmung sei gelebte Demokratie im Betrieb und Unternehmen. Sie gehöre zu den Kernelementen unserer Kooperations- und Konsenskultur. Mitbestimmung lasse Menschen demokratische Beteiligung direkt am Arbeitsplatz und damit ganz nah an ihrer Lebensrealität praktizieren und erleben.
Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft vergrößere den Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Verhältnissen, heißt es in der Entschließung. Dieser grundlegende Wandel der Arbeitswelt erfordere eine starke Sozialpartnerschaft, um erfolgreich und für alle gewinnbringend vollzogen zu werden.
Außerdem verweisen die Länder auf die zunehmende Entgrenzung der Arbeit. So finde Arbeit immer häufiger außerhalb der regulären Arbeitszeit und des eigentlichen Arbeitsorts statt. Dies sei von den Beschäftigten und Unternehmen auch gewünscht. Dementsprechend müsse Arbeit als solche aber auch anerkannt und vergütet werden.
Darüber hinaus appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, zu verhindern, dass sich junge, wachsende Kapitalgesellschaften dem deutschen Mitbestimmungsrecht entziehen. Sie solle bestehende Gesetzeslücken schließen und sich auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass keine Umgehungstatbestände geschaffen werden.