Checkliste Umsetzung: Mitwirkung des Personalrats
Mit dieser kostenlosen Checkliste können Sie als Personalrat eine geplante Umsetzung prüfen. Erheben Sie Einwendungen, so hat die Dienststelle über deren Berücksichtigung zu entscheiden. Ist sie hierzu nicht oder nur teilweise bereit, hat die Dienststelle dies dem Personalrat mitzuteilen. Er entscheidet dann, ob er seine Einwendungen ganz oder teilweise aufrechterhält. Weitere Schritte, z.B. Einleitung des Stufenverfahrens, können sich anschließen.
Nach einer rechtzeitigen und umfassenden Unterrichtung des Personalrats haben Dienststellenleiter und Personalrat – ggf. der Personalratsvorstand – die beabsichtigte Umsetzung zu erörtern.
Der Personalrat hat – anders als im Mitbestimmungsverfahren – keine Möglichkeit, die Zustimmung zu verweigern. Er kann aber Einwendungen erheben.
Für Sie herausgesucht
Betriebsrat & Personalrat | Personalrat
Personalratspraxis online
Beteiligungsrechte des Personalrats – Einstellung | Eingruppierung | Kündigung
€ 669,00 Online-Version
Jahrespreis zzgl. MwSt.