Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) soll überarbeitet werden
Das in die Jahre gekommene Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) soll nach dem Willen der Bundesregierung novelliert werden. Zu diesem Zweck legte sie dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der Ende Februar 2021 in erster Lesung beraten wurde. Das BPersVG wurde zuletzt 1974 novelliert und seitdem nur vereinzelt fortgeschrieben.
Letzte Novellierung aus dem Jahr 1974
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes“ (Drucksache 19/26820) vorgelegt, der Ende Februar in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand. Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, wurde das Bundespersonalvertretungsgesetz zuletzt 1974 novelliert und seitdem punktuell fortgeschrieben. Die Strukturen und Prinzipien des Gesetzes hätten sich zwar bewährt und in der Rechtspraxis als flexibel und entwicklungsoffen erwiesen, doch machten die Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte es erforderlich, das Bundespersonalvertretungsgesetz „in die Zeit zu stellen“.
Kontinuierlicher Dialog als Basis für Veränderungen
Zur Vorbereitung des Reformprozesses hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Angaben zufolge „weit im Vorfeld förmlicher Beteiligungs- und Anhörungsverfahren einen kontinuierlichen Dialog mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, Personalvertretungen und Dienststellen geführt“. In den zahlreichen Gesprächen und Stellungnahmen hätten die Interessenträger eine Vielzahl von Forderungen, Anregungen und Änderungsvorschlägen vorgetragen, die sich teils deckten, teils aber auch gegenläufig seien. Der Gesetzentwurf konzentriere sich auf die Maßnahmen, „die sich unter Fortsetzung des konstruktiven Dialogs mit allen Beteiligten konsensbasiert umsetzen lassen“.
Verbesserung von Verständlichkeit und Anwenderfreundlichkeit
m Mittelpunkt stehen laut Vorlage Verbesserungen der Organisation und Arbeitsweise der Personalvertretungen, die gesetzliche Verankerung der geltenden Rechtslage und personalvertretungsrechtlichen Praxis sowie die Neustrukturierung, Bereinigung und redaktionelle Überarbeitung zur Verbesserung der Verständlichkeit und Anwenderfreundlichkeit. Maßnahmen, die weiterhin intensiver Erörterung mit allen Beteiligten bedürfen, werden der Bundesregierung zufolge zunächst zurückgestellt.
Die geplanten Änderungen
Danach zählt zu den Schwerpunkten des Gesetzentwurfs eine Überarbeitung der Wahlrechtsvorschriften. Dies umfasst insbesondere die Ausweitung zulässiger Abwesenheitszeiten der Beschäftigten auf 12 Monate bei längerfristiger Beurlaubung, ferner die Absenkung der Altersgrenze für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre sowie die Streichung der Altersgrenzen für Auszubildende bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten sind den Angaben zufolge stichtagsgenaue Amtszeiten der Personalvertretungen, die Schaffung von Übergangsmandaten bestehender Personalvertretungen bei verspäteten Wahlen oder verspäteter Konstituierung neu gewählter Vertretungen und bei Umstrukturierungsmaßnahmen sowie die Beschleunigung von Neuwahlen bei Wahlanfechtung und Auflösung von Personalvertretungen vorgesehen.
Schaffung neuer und Präzisierung bestehender Mitbestimmungstatbestände
Weitere Schwerpunkte sind laut Vorlage die Erleichterung von Teilfreistellungen und der Ausschluss von Marginalfreistellungen, die zeitliche Flexibilisierung von Beteiligungsverfahren durch die Möglichkeit einvernehmlicher Fristabsprachen sowie die Einführung einer Reaktionspflicht der Dienststelle auf Initiativanträge und Vorlagen im Stufenverfahren. Vorgesehen sind ferner ein neuer Mitwirkungstatbestand bei der Privatisierung von Aufgaben sowie die „Schaffung neuer und Präzisierung bestehender Mitbestimmungstatbestände im Bereich flexibler Arbeitsformen und Arbeitszeiten, der Anordnung von Mehrarbeit, der Umsetzung mit Dienstortwechsel, der Personalgestellung, der Vereinbarkeit von Beruf, Pflege und Familie sowie des betrieblichen Gesundheits- und Eingliederungsmanagements“. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf unter anderem – befristet bis Ende 2024 – die optionale Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen für Sitzungen der Personalvertretungen als ergänzende Alternative zu Präsenzsitzungen vor.