Bundeskabinett beschließt Tariftreuegesetz
Am 27.11.2024 hat das Bundeskabinett das von Bundesminister Hubertus Heil und Bundesminister Robert Habeck vorgelegte Tariftreuegesetz beschlossen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie geleistet.
Nicht tarifgebundene Unternehmen haben bisher grundsätzlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil. Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen. Das Vermeiden tariflicher Arbeitsbedingungen korrespondiert daher grundsätzlich mit der Möglichkeit, kompetitivere Angebote im Vergabeverfahren abzugeben. Dies gilt insbesondere für Lohnkostenvorteile durch untertarifliche Vergütung.
Keine Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb
Das Bundestariftreuegesetz beseitigt die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes und stärkt die Tarifbindung. Der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten wird eingeschränkt. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen.
Tarifverträge sichern anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dazu kommentiert, dass Tarifverträge anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen sicherten. Er möchte, dass noch mehr Beschäftigte von Tarifverträgen profitieren. Deshalb setze die Regierung mit dem Tariftreuegesetz ein starkes Zeichen: Aufträge des Bundes sollten nur noch an Unternehmen vergeben werden, in denen tarifvertragliche Standards gelten. Damit gehe der Bund mit gutem Beispiel voran und setze einen starken Anreiz für mehr Tarifbindung. Das sei ökonomisch sinnvoll, denn durch höhere Löhne stärke er die Binnennachfrage in Zeiten außenpolitischer Unsicherheit. Auch bestehe ein fairer Wettbewerb, weil die Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, keinen Nachteil hätten. Mit dem Tariftreuegesetz löse der Bund ein gesellschaftliches Versprechen ein: Wer im Auftrag des Bundes arbeite, solle auch ordentlich bezahlt werden.
Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Bei dem Tariftreuegesetz handelt es sich um ein Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes. Öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes werden ab einem Schwellenwert von 30.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie Dienstleistungskonzessionen und von 50.000 Euro bei Bauaufträgen und Baukonzessionen nur noch an Unternehmen vergeben, die sich verpflichten, den zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die in der einschlägigen Rechtsverordnung festgesetzten tariflichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.