31.07.2017

Bund strebt einheitliche Nutzung freier Software an

Die Bundesregierung strebt grundsätzlich eine möglichst standardisierte und damit einheitliche Softwareproduktlandschaft an. Dies ist auch eines der Ziele der aktuellen IT-Konsolidierung des Bundes. Grundsätzlich gilt dies auch für den Einsatz freier Software.

Software-Produktlandschaft

Software-Produktlandschaft

Um die Nutzung freier Software in Bundesbehörden geht es in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 18/12906) auf eine Kleine Anfrage einer Bundestagsfraktion. Wie die Bundesregierung darin ausführt, strebt sie grundsätzlich eine möglichst standardisierte und damit einheitliche Software-Produktlandschaft an. Dies sei auch eines der Ziele der aktuellen IT-Konsolidierung des Bundes. Grundsätzlich gelte dies auch für den Einsatz freier Software.

Kriterien der Software-Auswahl

Deren möglicher Einsatz wird der Antwort zufolge „im Rahmen der geltenden Vorgaben grundsätzlich geprüft“. Entscheidend für die Softwareauswahl sei jedoch, ob die geforderten Fähigkeiten im „Gesamtsystemzusammenhang“ erreicht werden können. Hierzu seien Kriterien wie „die Funktionalität, Interoperabilität, Sicherheit, der Realisierungs-, der Pflege- und Ausbildungsaufwand, die Verfügbarkeit von Fachanwendungen und die Usability“ zu prüfen. Wo es sinnvoll und wirtschaftlich sei, sei der Einsatz von Open-Source-Produkten beziehungsweise freier Software vorgesehen.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)