Betriebsratspraxis: Die psychische Gefährdungsbeurteilung
Die Gestaltung des Prozesses der Gefährdungsbeurteilung ist weder im Arbeitsschutzgesetz noch in den dazugehörigen Verordnungen abschließend geregelt. Es obliegt daher Betriebsrat und Unternehmer im Rahmen der gesetzlichen Mitbestimmung, diese Festlegungen zu treffen, z. B. in Form einer Betriebsvereinbarung.
In diesem Handout erfahren Sie
- mit welchen Methoden psychische Belastungen erfasst werden können
- welche Punkte in die Beurteilung gehören und
- welche Rechte Sie als Betriebsrat dabei haben.
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