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Betriebsrats-Check: Die wichtigsten Fakten zur Gefährdungsbeurteilung

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Arbeitsschutz ist keine einmalige Maßnahme, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Daher wird auch die Gefährdungsbeurteilung, das Kernstück des modernen Arbeitsschutzes, nicht durchgeführt und abgeschlossen, sondern stetig fortgeschrieben.

Erfahren Sie in diesem Handout zum Online-Seminar: ✓ Welche Mitbestimmungsrechte Sie als Betriebsrat haben ✓ Wie sich Gesundheitsrisiken effektiv senken lassen und ✓ Worauf Sie bei der Gefährdungsbeurteilung achten sollten.

  • Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
  • Arbeitsschutz ist Arbeitgebersache
  • Organisation der Gefährdungsbeurteilung

Schritt 1: Professionell vorbereiten

  • Bilden Sie ein Projektteam aus Experten

Schritt 2: Gefährdungen ermitteln

  • Mögliche Quellen für Gefährdungen nach § 3 ArbSchG

Schritt 3: Gefährdungen beurteilen

  • Schutzstufenkonzepte können helfen

Schritt 4: Maßnahmen festlegen und dokumentieren

  • Beschäftigte immer einbeziehen
  • Maßnahmen klug priorisieren: stark risikobehaftete Arbeitsbereiche zuerst

Schritt 5: Maßnahmen durchführen

  • Auf die Unterweisung kommt es an

Schritt 6: Umsetzung kontrollieren

  • Kontrolle der Schutzmaßnahmen

Schritt 7: Beurteilung fortschreiben

  • Meist genügen Aktualisierungen

Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf psychische Belastungen

  • Es geht nur um Belastung, nicht um Beanspruchung
  • Analysetiefen: Wie detailliert soll gemessen werden?
  • Analyse: Oft ist weniger mehr

 

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