BAG „zwingt“ Betriebsräte zu Fahrgemeinschaften
Besuchen mehrere Mitglieder eines Betriebsratsgremiums dieselbe Schulung, so müssen sie laut einer Entscheidung des BAG aus Kostengründen grundsätzlich eine Fahrgemeinschaft bilden.
Worum geht es?
Geschäftsführung Betriebsrat. Zwei demselben Gremium angehörende Betriebsratsmitglieder nahmen vom 18. bis 23.10.2015 an einer Betriebsratsschulung teil. Die Anreise erfolgte getrennt voneinander jeweils mit dem eigenen Pkw. In der Folge rechneten beide Betriebsräte die Kosten für die Reise zu der Schulungsveranstaltung gegenüber dem Arbeitgeber mit einer Kilometerpauschale von 0,30 € zuzüglich der Parkgebühren ab. Der Arbeitgeber erstattete jedoch nur jeweils die Hälfte der geltend gemachten Reisekosten. Er argumentierte, die beiden Betriebsratsmitglieder hätten eine Fahrgemeinschaft bilden können. Einer der beiden Betriebsräte war damit nicht einverstanden und klagte auf Zahlung der restlichen Reisekosten.
Das sagt das Gericht
Das Gericht wies die Zahlungsklage ab. Für Reisen zu Schulungsveranstaltungen müssten Betriebsratsmitglieder grundsätzlich das kostengünstigste zumutbare Verkehrsmittel in Anspruch nehmen, um die durch die Schulung verursachten Kosten auf das notwendige Maß zu beschränken. Dabei sei das Betriebsratsmitglied grundsätzlich nicht verpflichtet, seinen privaten Pkw einzusetzen. Entschließe es sich jedoch dazu, bei einer von mehreren Betriebsratsmitgliedern durchzuführenden Reise den privaten Pkw zu nutzen, sei es für ihn und die anderen Betriebsratsmitglieder grundsätzlich zumutbar, eine Fahrgemeinschaft zu bilden. Dies gelte nur dann nicht, wenn die Bildung einer Fahrgemeinschaft aufgrund besonderer, vom Betriebsratsmitglied darzulegender, Umstände im Einzelfall als nicht zumutbar erscheint. BAG, Beschluss vom 24.10.2018, Az.: 7 ABR 23/17
Das bedeutet für Sie als Betriebsrat
Die Entscheidung ist umstritten. Kritiker argumentieren, dass Betriebsratsmitglieder wegen der vielfältigen potenziellen Risiken (z. B. Fahrstil, Haftungsfrage) nicht verpflichtet werden könnten, bei einem Kollegen mitzufahren. Solange das BAG jedoch bei seiner Haltung bleibt, sollten Betriebsratsmitglieder diese unbedingt respektieren und Fahrgemeinschaften bilden, denn ansonsten besteht die Gefahr, auf Teilen der Reisekosten sitzen zu bleiben.