11.07.2024

Als Betriebsrat für ausländische Kollegen: Wie die Integration klappt

Nach § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG zählt es zu Ihren Aufgaben, die Integration ausländischer Arbeitnehmer und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern. Dabei ist es ratsam, den neuen Kollegen einen guten Start zu ermöglichen – eine Aufgabe für die Geschäftsleitung, die Belegschaft und für Sie als Interessenvertretung aller Kollegen.

Ausländer Integration Betrieb

Geschäftsführung Betriebsrat. Was wir nicht kennen, ist uns oft nicht geheuer. Dagegen lässt sich aber etwas tun: Lernen wir uns doch kennen! Ausländische Arbeitskräfte haben häufig eine große Anpassungsleistung an mitteleuropäische Umgangsformen zu erbringen. Das gilt besonders für asiatische oder amerikanische Beschäftigte. Deshalb sollten deutsche Arbeitnehmer deren Lebensformen achten und dafür Verständnis aufbringen. Hier können Sie eine wichtige Vermittlerrolle wahrnehmen.

Die Sprache ist der Schlüssel zur Integration

Das Arbeiten in einem fremden Land setzt regelmäßig das Erlernen der dortigen Sprache voraus. Dabei ist zunächst der Arbeitgeber in der Verantwortung, er trägt das sogenannte „Sprachrisiko“: Ihm obliegt es, dem Arbeitnehmer durch Kurse und weitere Maßnahmen ausreichende Deutschkenntnisse zu vermitteln. Allerdings kann sich der Betriebsrat ebenfalls darum bemühen, ausländischen Arbeitnehmern das Deutschlernen durch Fortbildungsmaßnahmen zu erleichtern. Dennoch ist es ratsam, bei Bedarf für Betriebsversammlungen, Betriebsratssitzungen und Sprechstunden Dolmetscher hinzuziehen.

Sagen Sie als Betriebsrat der Fremdenfeindlichkeit den Kampf an

Ihre Verpflichtung nach § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG umfasst, dass Sie allen ausländerfeindlichen Bestrebungen konsequent so frühzeitig wie möglich entgegentreten. Ausländerfeindliche Meinungsäußerungen in Wort, Schrift und Bild haben zu unterbleiben, Übergriffe auf Kollegen selbstverständlich sowieso.

Expertentipp: Willkommenskultur pflegen

Für die Geschäftsleitung, die Vorgesetzten, die Kollegen und Sie als Betriebsrat ist es daher nötig, im Betrieb eine echte und ehrlich gemeinte „Willkommenskultur“ und kulturelle Offenheit zu entwickeln und vor allem auch zu leben.

Seien Sie sensibel und beweisen Sie Fingerspitzengefühl

Ausländische Mitarbeiter bilden eine besondere Gruppe innerhalb eines Unternehmens. Sie leiden in den meisten Fällen unter Heimweh und dem Verlust ihrer kulturellen und religiösen Identität. Nicht selten machen ihnen einige Kollegen auch das Leben unnötig schwer. Mangelnde Sprachkenntnisse verhindern oder erschweren soziale Kontakte. Und nicht zu unterschätzen: In Betrieben mit Beschäftigten aus unterschiedlichen Nationen kann es auch zwischen mehreren Nationalitäten zu Spannungen kommen.

Praxistipp: Ausländische Kollegen bei der Mitbestimmung beteiligen

Bemühen Sie sich darum, den Anteil ausländischer Arbeitnehmer im Betriebsrat zu erhöhen. Zur besseren Integration können Sie auch einen Ausschuss bilden, in dem sich ausländische Kollegen beteiligen, die nicht Mitglied im Betriebsrat sind.

Neue Kollegen: Kleine Gesten – große Wirkung

Oft reichen bereits Kleinigkeiten, um einen guten Start zu ermöglichen – und ein guter Start wiederum ist oft prägend für den weiteren Verlauf der Arbeitsbeziehung. In vielen Unternehmen hat es sich bewährt, den Neuankömmlingen Willkommensmappen zu überreichen. Denn normalerweise hat der oder die Neue in den ersten Tagen, bei ausländischen, neu zugezogenen Mitarbeitern sogar Wochen, nicht nur einen gewaltigen Informationsbedarf. Man ist als Neuankömmling auch einer Fülle an Informationen ausgesetzt, die es erst einmal zu verarbeiten gilt. Eine Info-Mappe hat den Vorteil, dass man sie in Ruhe lesen und bei Bedarf gezielt nachfragen kann. Einmal gut vorbereitet, brauchen die Inhalte nur noch gering an neue Kulturen und Mitarbeiter angepasst zu werden.

Autor*in: Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.)