21.02.2025

Änderungen und Neuregelungen zum Jahresbeginn

Auch im neuen Jahr kommen wieder zahlreiche neue Regelungen auf Arbeitnehmervertreter und Personalabteilungen zu. Nach einer Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales betrifft dies unter anderem die Bürgergeldbeziehenden. Im Rahmen des Arbeitsrechts sind Themen wie Beratung betroffen. Zudem kommen Neuregelungen bei der Rentenversicherung auf uns zu.

Frauenhände tippen auf Smartphone

Weiterbildungs- oder Rehabilitationsbedarf

Beratung, Bewilligung und Finanzierung von beruflichen Weiterbildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen erfolgen ab dem 1. Januar 2025 auch für Bürgergeldbeziehende durch die Agenturen für Arbeit. Wenn Mitarbeitende in einem Jobcenter Weiterbildungs- oder Rehabilitationsbedarf bei Bürgergeldbeziehenden feststellen, verweisen sie diese zur Beratung an die örtlich zuständige Agentur für Arbeit. Dort wird die Weiterbildungsberatung bzw. Reha-Bedarfsermittlung durchgeführt, Zugangsvoraussetzungen geprüft und geeignete Maßnahmen bewilligt und finanziert. Die Jobcenter sind dann für die Integration der Bürgergeldbeziehenden im Anschluss an eine Maßnahme zuständig.

Jobcenter-App schafft viele Vorteile

Seit dem 14. Januar 2025 steht allen Bürgerinnen und Bürgern die Jobcenter-App zur Verfügung. Sie bietet als Weiterentwicklung von jobcenter.digital einen Zugangskanal zu den Online-Angeboten der gemeinsamen Einrichtungen (gE). Die Jobcenter-App kann kostenfrei im jeweiligen App-Store auf ein mobiles Endgerät hochgeladen werden und ermöglicht es, einfach, mobil und barrierefrei Anträge zu stellen, Unterlagen zeit- und ortsunabhängig einzureichen, Nachrichten zu übermitteln oder Online-Termine zu vereinbaren. Mit der Jobcenter-App wird die Erreichbarkeit der gE erhöht, der Zugang zu Leistungen vereinfacht und die Interaktion zwischen den gE und den Bürgerinnen und Bürgern verbessert.

Unterstützung bei der Integration

Auch im arbeitsrechtsrechtlichen Sektor kommt eine Neuerung im Beratungsbereich. Zum 1. Januar 2026 wird mit der Drittstaatsangehörigenberatungsverordnung (DBV) das Beratungs- und Informationsangebot „Faire Integration“ gesichert. Dieses richtet sich an Drittstaatsangehörige im In- und Ausland und umfasst eine Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Drittstaatsangehörige erfahren damit erhöhten Schutz vor Ausbeutung und Benachteiligung im Arbeitsverhältnis sowie Schutz von einheimischen Beschäftigten vor Unterbietungswettbewerb aufgrund von unfairen Arbeitsbedingungen. Die Verordnung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. So können die notwendigen Vorarbeiten für einen reibungslosen Start 2026 frühzeitig beginnen.

Anhebung der Altersgrenzen

Das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung wird seit 2012 schrittweise angehoben, bekannt als sogenannte Rente mit 67. Versicherte des Jahrgangs 1959, für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 2 Monaten. Für die Jahrgänge 1964 und jünger liegt die Regelaltersgrenze zukünftig bei 67 Jahren.
Mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 wurden im Herbst 2024 die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aktualisiert. Die Fortschreibung der Rechengrößen knüpft an die Lohn- und Gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer im Jahr 2023 an und dient der Sicherung der Beitragsbasis in der Sozialversicherung, aber auch der Sicherung des Leistungsniveaus.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)