Betriebsrat Abfindung

Abfindungen – so holen Sie mehr für Ihre Kollegen heraus

Betriebsrat Abfindung

Eines gleich mal vorweg: es gibt kein Anrecht auf eine Abfindung, außer ein Tarifvertrag oder ein Sozialplan regeln diesen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes.

Dennoch werden häufig Abfindungen bezahlt und Sie als Betriebsrat können betroffene Kollegen wesentlich unterstützen, wenn Sie ein gut informierter Berater sind.

In diesem Handout mit vielen anschaulichen Grafiken erfahren Sie kompakt und verständlich erklärt:

  Die Rolle des Betriebsrats als Berater bei der Abfindung

  Faktoren für die Berechnung einer Abfindung

  Informationspflichten des Arbeitgebers

  Richtige Taktik bei Verhandlungen

  Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld vermeiden

  Versteuerung der Abfindung: Die Fünftel-Regelung

Handout

Abfindungen – so holen Sie mehr für Ihre Kollegen heraus

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