Abfindungen – so holen Sie mehr für Ihre Kollegen heraus
Eines gleich mal vorweg: es gibt kein Anrecht auf eine Abfindung, außer ein Tarifvertrag oder ein Sozialplan regeln diesen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Dennoch werden häufig Abfindungen bezahlt und Sie als Betriebsrat können betroffene Kollegen wesentlich unterstützen, wenn Sie ein gut informierter Berater sind.
In diesem Handout mit vielen anschaulichen Grafiken erfahren Sie kompakt und verständlich erklärt:
✓ Die Rolle des Betriebsrats als Berater bei der Abfindung
✓ Faktoren für die Berechnung einer Abfindung
✓ Informationspflichten des Arbeitgebers
✓ Richtige Taktik bei Verhandlungen
✓ Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld vermeiden
✓ Versteuerung der Abfindung: Die Fünftel-Regelung
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