16.09.2022

Zeiterfassung ist nun zwingend notwendig

Wie viele Stunden arbeiten Ihre Mitarbeiter wirklich? Das sollten Sie jetzt genau wissen. Denn das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Zeiterfassung ist Pflicht. Was das für Sie bedeutet, lesen Sie in unserem Beitrag.

Zeiterfassung

Ab sofort zählt jede Stunde. In Deutschland sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt entschieden. Bisher gab es eine solche Pflicht noch nicht. Es mussten lediglich Überstunden sowie Sonntagsarbeit dokumentiert werden. Das BAG-Urteil verändert schlagartig viele Arbeitsweisen.

BAG-Urteil

Wie das entschieden werden konnte? Inken Gallner, die Präsidentin des Gerichts, begründete die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung mit dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Sie bezieht sich dabei auf die seit Mai 2019 bestehende Vorgabe der EU-Mitgliedsstatten, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Angestellten genau erfassen müssen (Rs. C-55/18). Die Regierung hatte die EuGH-Richtlinie noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Somit preschte das BAG mit dem Urteil vom 13.9.2022 in der Debatte um die Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes vor.

Papierkram adé, hallo digitale Zeiterfassung

Doch damit nicht genug. Nach ArbSchG §3 Abs. 2 Nr. 1 sind Arbeitgeber schon jetzt dazu verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Auf diesen Passus verwies die Präsidentin auch bei der Rechtsprechung.

Das System, das in vielen deutschen Planungsbüros noch zu finden ist, sind die klassischen Stundenzettel. Dabei gehen handschriftliche Notizen schnell verloren und Excel-Tabellen werden nicht ordentlich gepflegt oder abgelegt. Die Lösung: eine digitale Zeiterfassung. Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, denn die gesamte Arbeitszeit kann leicht und sicher erfasst werden.

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  • Arbeitszeiten einfach live eingetragen. Das spart am Feierabend das mühsame Nachtragen der Stunden.
  • Keine handgeschriebenen Zettel und ungepflegten Excel-Tabellen mehr. Der Arbeitgeber erhält die Stundenzettel automatisch über das Zeiterfassungssystem. Zudem können Monatsstundennachweise per Klick erstellt und für die Ablage gespeichert werden.
  • Behalten Sie den Überblick über die die Auslastung der Mitarbeiter. Entsprechend kann der Einsatz der Mitarbeiter optimal geplant werden.

 

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Autor*in: WEKA Redaktion