Kostenermittlung nach E DIN 276:2017-07 gratis

DIN 276: Synopse auf Basis der Fassung Dezember 2018

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Kostenermittlung nach DIN 276:2018-12

Die DIN 276 regelt die Kostenplanung im Hochbau, Ingenieurbau, von Freianlagen und Verkehrsanlagen, insbesondere die Ermittlung und Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten für den Neubau, den Umbau und die Modernisierung von Bauwerken und die damit zusammenhängenden projektbezogenen Kosten. Sie dient ebenfalls als Grundlage der Honorarberechnung nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Die DIN 276 legt die Begriffe und Unterscheidungsmerkmale der Kosten im Bauwesen fest und ermöglicht so die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von Kostenermittlungen. Die Norm definiert Begriffe wie:

  • Kostenschätzung
  • Kostenberechnung
  • Kostenanschlag
  • Kostenfeststellung
  • Kostengliederung

Unter Kostenschätzung versteht man die Ermittlung der Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen auf der Grundlage der Vorplanung.

Unter Kostenberechnung versteht man die Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Entwurfsplanung.

Unter Kostenanschlag versteht man die Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Vergabe und Ausführung.

Unter Kostenfeststellung versteht man die Ermittlung der entstandenen Kosten.

Die Kostengliederung ist eine Ordnungsstruktur, nach der die Gesamtkosten eines Bauprojekts in Kostengruppen unterteilt werden.

Kostengruppen nach DIN 276

Kostengruppen sind Zusammenfassungen einzelner, nach den Kriterien der Planung oder des Projektablaufs zusammengehörender Kosten. In der ersten Ebene der Kostengliederung werden die Gesamtkosten in acht Kostengruppen gegliedert:

  • Kostengruppe 100: Grundstück
  • Kostengruppe 200: Vorbereitende Maßnahmen
  • Kostengruppe 300: Bauwerk – Baukonstruktionen
  • Kostengruppe 400: Bauwerk – Technische Anlagen
  • Kostengruppe 500: Außenanlagen und Freiflächen
  • Kostengruppe 600: Ausstattung und Kunstwerke
  • Kostengruppe 700: Baunebenkosten
  • Kostengruppe 800: Finanzierung

Die Kostengruppen 300 und 400 können auch als Bauwerkskosten bezeichnet und zusammengefasst werden.

Die wichtigsten Änderungen

Die neue Norm fasst die die DIN 276-1 und die DIN 276-4 zusammen. U.a. gab es folgende Änderungen und Anpassungen:

  • Es wurde eine weitere Kostengruppe, welche sich mit der Finanzierung befasst, ergänzt.
  • Außerdem wurden die Kostengruppen 300 und 400 stark bearbeitet.
  • Durch die Neufassung der Kostengruppe 500 können nun auch Außenanlagen, selbstständige Freianlagen und Verkehrsanlagen sowie selbstständige Anlagen der technischen Infrastruktur erfasst werden.

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