04.10.2016

Städtebauliche Gründe (BVerwG, 07.12.2015 – 4 BN 47.15)

  Leitsatz Sämtliche Festsetzungen im Bebauungsplan sind davon abhängig, dass sie sich auf städtebauliche Gründe stützen lassen. (BVerwG, Beschluss vom 07.12.2015 – 4 BN 47.15) Aus den Gründen Die von der Antragstellerin als grundsätzlich klärungsbedürftig angesehene Frage, ob es für die städtebauliche Rechtfertigung der Festsetzung vom Bauordnungsrecht abweichender Maße der Tiefe der Abstandsflächen (§ 9 […]

 

Leitsatz

Sämtliche Festsetzungen im Bebauungsplan sind davon abhängig, dass sie sich auf städtebauliche Gründe stützen lassen.

(BVerwG, Beschluss vom 07.12.2015 – 4 BN 47.15)

Aus den Gründen

Die von der Antragstellerin als grundsätzlich klärungsbedürftig angesehene Frage, ob es für die städtebauliche Rechtfertigung der Festsetzung vom Bauordnungsrecht abweichender Maße der Tiefe der Abstandsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB) ausreicht, dass der Vorhabenträger das von ihm geplante Gebäude ohne Reduzierung der Abstandsfläche nicht auf dem ihm zur Verfügung stehenden Grundstück unterbringen kann, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision, weil sie am angefochtenen Urteil vorbeigeht. Nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts, die den Senat nach § 137 Abs. 2 VwGO binden, hat die Gemeinde die Festlegung einer gegenüber den Vorgaben der Bauordnung Nordrhein-Westfalen geringeren Tiefe der Abstandsflächen deshalb getroffen, weil eine Absenkung des Baukörpers oder dessen Verschiebung in westliche Richtung, wodurch die maßgeblichen Abstandsflächen hätten eingehalten werden können, gegenüber der Verringerung der Abstandsflächen als nicht vorzugswürdig beurteilt worden ist, und nicht deshalb, weil die Beigeladene ihr Vorhaben ansonsten nicht hätte realisieren können.

Im Übrigen lässt sich auf die Frage antworten, ohne dass es der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf. Nach § 9 Abs. 1 BauGB sind sämtliche Festsetzungen im Bebauungsplan davon abhängig,…

Autor*innen: Kunze , Hartmut Welters (Prof. Dipl.-Ing., Architekt und Stadtplaner. Mitinhaber des Architektur- und Stadtplanungsbüros Post-Welters, Dortmund/Köln. Professor für „Stadtbereichsplanung und Wohnbau" an der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM Gießen).)