31.08.2016

Aktueller Hinweis: DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ neu gefasst

Schallschutz innerhalb von Wohngebäuden spielt in der Mängeldebatte nach dem Bezug durch Nutzer eine außerordentliche Rolle. Entsprechend viele Urteile gibt es daher dazu, welches Schutzniveau konkret der Planer und die ausführende Firma dem Endkunden schulden. Nachdem die eigentliche Grundlage der Debatten, die DIN 4109, immer öfter im Zusammenhang mit anderen Regelwerken interpretiert wurde, lief seit vielen Jahren ein Verfahren zur Neufassung dieser wichtigen Norm. Der aus den möglichen Anforderungen resultierende Kostendruck und viele Grundsatzfragen verzögerten die Debatte jedoch immer wieder. Letztlich konnte erst Anfang 2016 eine abschließende Fassung erstellt werden, die nun von DIN veröffentlicht wurde.

Schallschutz im Hochbau

Technische und redaktionelle Anpassungen

Wesentlicher Streitpunkt im Normungsverfahren war die Frage, ob man den Schallschutz wie bisher bauteilbezogen rechnen, oder ob man ein System von raumbezogenen Schallschutzklassen installieren sollte, das im Nachweis deutlich aufwändiger, dafür aber präziser wäre. Faktisch ging es darum, ob die DIN weiter nur den Mindestschutz absichern sollte, oder ab man sich dem Stand des technisch Möglichen annähern wollte.

Die Neufassung hat sich nun für den bewährten Weg der bauteilbezogenen Berechnungen entscheiden, die in Teil 1 der DIN 4109 als Mindestanforderungen geregelt werden. Die in Teil 2 der DIN definierten Anforderungen an die Schalldämmung von Gebäuden sind mit gängigen Konstruktionen auch weiterhin gut erreichbar, in der Praxis wird es jedoch nicht um das individuelle Ausrechnen des Einzelfalls gehen, sondern um die konkrete Anwendung der richtigen Konstruktionen aus dem Bauteilkatalog. Dieser ständig zu ergänzende Katalog bildet den Teil 3 der Norm und ist für Planer wichtig.

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Baurechtliche Bedeutung

Allerdings reicht eine Planung nach DIN 4109 nur aus, um die Forderungen des Bauordnungsrechts zu erfüllen. In den Ländern ist die DIN bauaufsichtlich eingeführt, sie wird in den nächsten Monaten in den jeweiligen technischen Baubestimmungen aktualisiert werden.

Neben der DIN 4109 bleibt die VDI 4100 als Regelwerk erhalten. Aufgabe der DIN ist es dabei, die Gesundheit zu schützen, während die VDI-Regelung der Komfortsicherung dient. Die DIN regelt daher nur Anforderungen an Aufenthaltsräume, die VDI ist für alle Räume anwendbar. Zudem existiert ein Papier der DEGA (Deutsche Gesellschaft für Akustik), die in ihrer Empfehlung 103 ein komplexes System zum baulichen Schallschutz darlegt.

In der Summe ist festzustellen, dass die alleinige Anwendung der DIN 4109 nur den rechtlich gebotenen Mindestschutz sicherstellt, aber kein zeitgemäßes Schallschutzniveau regeln kann. Für den Planer bleibt es damit kompliziert.

Autor*in: Dipl.-Ing. Architekt Daniel F. Ulrich (Daniel F. Ulrich, Dipl.-Ing. Architekt, Regierungsbaumeister, Planungs- und Baureferent der Stadt Nürnberg. Ab 2007 war er in der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg tätig, die er von 2012 an auch leitete. Berufsmäßiger Stadtrat für die Bauverwaltung Nürnberg.)