Neues Urteil: Architekt muss auch nach 10 Jahren beweisen, dass er richtig geplant hat
Architekt muss auch nach 10 Jahren noch beweisen, dass er richtig geplant hat! OLG Schleswig, Urteil vom 28.04.2017 (1 U 165/13); Ihre perfekte Detailplanung zahlt sich aus!
Verlangt der Auftraggeber Schadensersatz wegen Mängeln des Architektenwerks, muss der mit der Vollarchitektur beauftragte Architekt auch noch knapp 10 Jahre nach Fertigstellung der Bauarbeiten beweisen, dass seine Planung den seinerzeit geltenden anerkannten Regeln der Technik entsprochen hat. Planungsfehler stehen in keinem Zusammenhang mit den Leistungen der einzelnen Gewerke. Klar wird jedoch: läge heute der gültige Detailplan vor könnte der Architekt seine korrekte Planung nachweisen. So wurde es jedoch teuer!
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