Bedeutung und Begriff der Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vom Auftragnehmer vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Die gesetzliche Grundlage für den BGB-Werkvertrag hat die Abnahme dabei in § 640 Abs. 1 Satz 1 BGB. Über die Form, den Ablauf oder die Wirkung der Abnahme lassen sich dort allerdings keine detaillierten Regelungen finden. mehr