Ingenieurbauwerke – Ermittlung der anrechenbaren Kosten
§ 42 HOAI regelt die Anrechenbarkeit der Kosten zur Ermittlung des Honorars für die Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken. Das Honorar für Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken wird nach § 42 Abs. 1 HOAI auf Grundlage von drei Komponenten berechnet: anrechenbare Kosten des jeweiligen Objekts i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 HOAI nach ... mehr