VOB 2015: Wichtige Änderung bei Gerüsten als Nebenleistung oder Besondere Leistung
Der Ergänzungsband VOB 2015 enthält eine besonders gravierende Änderung zu den Nebenleistungen und Besonderen Leistungen. In allen Normen des Ergänzungsbands mit Regelungen zu Gerüsten als Nebenleistung und Besondere Leistung erfolgt die Abgrenzung nicht mehr wie bisher anhand der Arbeitsbühnenhöhe von 2 m. mehr