Durchführungsvertrag
Der Abschluss eines Durchführungsvertrags zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ist nach § 12 Abs. 1 BauGB zwingend erforderlich, wenn die Gemeinde nach Prüfung eines entsprechenden Antrags bereit ist, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach den Vorstellungen des Vorhabenträgers (Vorhaben- und Erschließungsplan) aufzustellen. Der als ... mehr