Wann ist eine Mauer verfahrensfrei?
Ein Bauherr errichtet ohne Baugenehmigung auf der Grenze seines tiefer als die Umgebung gelegenen Grundstücks eine Mauer, die nach innen zwischen 2,00 m und 2,40 m hoch ist, straßenseitig dagegen nur 1,60 m bis 1,80 m hoch. In diesem Zusammenhang erging am 14.01.2016 ein richterlicher Beschluss. Entscheidend dabei ist, ob die Mauer ... mehr