WU-Richtlinie für Bauwerke aus Beton
Die WU-Richtlinie (DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton) wurde im Dezember 2017 aktualisiert. Die überarbeitete Fassung löste die bisherige übergangslos ab, sodass ihre Vorgaben möglichst frühzeitig und vorsorglich in die Planungsphase übernommen werden müssen.
Die WU-Richtlinie (DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton) ist im Jahr 2003 erschienen. Im Dezember 2017 wurde sie aktualisiert. Was müssen Sie beachten?
Was ist neu bei der WU-Richtlinie (Stand 12/2017)?
Neben den allgemeinen Regeln und Normen für den Betonbau (EC 2, DIN EN 206) legt die WU-Richtlinie detaillierte Anforderungen an die Planung und Ausführung von Bauwerken aus WU-Beton fest. Ihre Anwendung ist bauvertraglich zu vereinbaren.
Im Jahr 2006 wurde das Heft 555: Erläuterungen zur DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton herausgegeben und in der überarbeiteten WU-Richtlinie berücksichtigt.
Neu hinzugekommen ist nun der Anwendungsbereich Decken und Dächer des allgemeinen Hoch- und Wirtschaftsbaus – WU-Dächer.
Des Weiteren wird dem Thema Dichten von Rissen und Instandsetzen von Fehlstellen ein gesondertes Kapitel in der neuen WU-Richtlinie gewidmet.
Allgemeines zur WU-Richtlinie
Wasserundurchlässigkeit bedeutet im Sinne der WU-Richtlinie die Begrenzung bzw. Verhinderung des Feuchtetransports über die Bauteildicken, sowohl durch den Beton als auch durch Fugen und Risse, bei von außen drückendem oder nichtdrückendem Wasser, zeitweise aufstauendem oder nicht stauendem Wasser oder bei Bodenfeuchte.
Eine WU-Betonkonstruktion soll im Querschnitt wasserundurchlässig sein, d.h., dass alleinige WU-Betonkonstruktionen jedoch i.d.R. nicht als wasserdicht zu bezeichnen sind.
Die Regelungen gelten auch für WU-Bauteile, die mit anders abgedichteten Bauteilen verbunden werden.
Ausführungshinweise zur WU-Richtlinie
Eine Abdichtung mittels wasserundurchlässigen Betons wird „Weiße Wanne“ genannt. Sie ist die unkomplizierteste Art der Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser.
Der Begriff der „Schwarzen Wanne“ beschreibt die Abdichtung der Bauteile durch das Aufbringen einer flächigen Abdichtungshaut, z.B. aus Bitumen- oder Kunststoffabdichtung nach DIN 18533.
Zu einer fachgerechten Bauausführung gehören neben dem Einbau der Bewehrung auch die Kontrolle des fachgerechten Betoneinbaus und die Nachbehandlung. Die freie Fallhöhe des Betons darf 1 m nicht überschreiten, da sonst die Gefahr der Entmischung am Wandfuß besteht.
Die einzelnen Schüttlagen betragen ca. 30–50 cm. In Wänden ist die oberste Betonierlage nachzuverdichten. Fugenflächen sollen aufgeraut werden. Die Betonoberfläche ist unmittelbar nach Fertigstellung bzw. dem Ausschalen nachzubehandeln.
Die Maßnahmen hierfür sind so zu wählen, dass die Eigen- und Zwangsspannungen infolge der Hydratationswärme möglichst gering bleiben. Bei der Montage von Elementwänden ist darauf zu achten, dass die Fertigteilschalen keine Risse aufweisen. Die Wände sind 30 mm aufzuständern, und vor dem Einbringen des Kernbetons sind die Innenseiten vorzunässen.
Die einzelnen Schüttlagen sind i.d.R. 50 cm hoch. Der Beton ist dabei im gesamten Betonierabschnitt bei sämtlichen Wänden stets gleichmäßig hochzuführen. Der Hersteller gibt dabei die Betoniergeschwindigkeit an.
Waagerechte Arbeitsfugen dürfen nur in Höhe der Bodenplatten und Decken angeordnet werden. Die Wände sind vor Erschütterungen zu schützen, solange der Kernbeton nicht ausreichend erhärtet ist. Eine sorgfältige Dokumentation der Anfangs- und Endzeitpunkte des Vornässens, der Entladung des Fahrmischers sowie der Betonagen ist gefordert.